In der Schweiz existiert keine allgemeine Impressumspflicht. Ein Impressum wird in der Schweiz erst dann rechtlich gefordert, wenn Waren, Dienstleistung oder Werke verkauft werden. Dies wird im „Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ Art. 3 Abs. 1 Bst. s Zeile 1 festgehalten.
Da dies nicht auf diesen Blog zutrifft, der lediglich privaten Textproduktionen einen Ort der Existenz verleiht und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt, danken wir für Ihr Verständnis bezüglich der hier vorgezogenen Anonymität.
Herzlich,
Knecht & Knüppel